Damit eine Pfändung vollzogen werden kann, muss im privaten Recht ein Vollstreckungstitel dem Schuldner zugestellt werden. Wenn gegen Sie eine Pfändung beantragt wurde oder sogar bereits vollstreckt worden ist, ist es wichtig schnell zu handeln. Den nur durch schnelle Kontaktaufnahme mit dem Gläubiger kann eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung vermieden werden. Dabei gibt es wichtige Punkte zu beachten.
Wir sind für Sie da
Was tatsächlich gepfändet werden darf unterliegt hochen Anforderungen und wird in der Zivilprozessordnung geregelt. Unsere Experten klären Sie auf. Selbst wenn die Verhandlungen mit dem Gläubiger scheitern sollten, wissen wir genau was gepfändet werden darf und was nicht. Wir kennen sämtliche Regelungen, stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie gerne. Stellen Sie eine kostenlose Anfrage oder rufen Sie uns an.