Einfach ausgedrückt bedeutet Insolvent nichts anderes als zahlungsunfähig und tritt ein wenn der Schuldner seine Forderungen nicht mehr bezahlen kann. Die Insolvenzverordnung bietet überschuldeten Personen eine Möglichkeit sich innerhalb einer bestimmten Zeit von Ihren Schulden zu befreien. Das kann der letzte Ausweg sein, wenn die Gläubiger alle Vergleiche abgelehnt haben.
Wir stehen Ihnen zur Seite
Zu unseren Partnern gehören erfahrene Anwälte die sehr viel Erfahrung mit Insolvenzverfahren haben. Es ist wichtig den Überblick über die gesammte Situation zu behalten, denn nicht alle Forderungen sind insolvenzfähig und es ist möglich das Insolvenzverfahren zu verkürzen. Für diese und weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Stellen Sie einfach eine kostenlose Anfrage oder rufen Sie uns an.